Pressemitteilung der CDU-Fraktion zur Förderung für das Kulturhaus

03.04.2020
Pressemitteilung

Die CDU-Fraktion begrüßt die Zusage des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau, die Erneuerung und Erweiterung der Klosterkirche zu einem Kulturhaus mit 1,323 Millionen Euro zu fördern. Mit einer Förderung von rund 50 Prozent der veranschlagten Investitionskosten von rund 2,8 Millionen Euro ist eine wesentliche Forderung der CDU-Fraktion für die Realisierung des Projekts erfüllt.

Eine weitere Forderung der CDU-Fraktion ist die Deckung der Betriebskosten durch Einnahmen aus der Nutzung und Vermietung des Projekts auch für gewerbliche und private Zwecke. Aufgrund der durch die Corona-Krise entstandenen Unwägbarkeiten für den Stadthaushalt kommt diesem Aspekt eine ganz besondere Bedeutung zu. Es ist derzeit nicht absehbar, in welchem Umfang die Einnahmen der Stadt zurückgehen werden. Der noch im Januar 2020 vom Gemeinderat verabschiedete Plan für den Haushalt 2020 wird sicher keinen Bestand haben.

Die CDU Fraktion hat die Verwaltung deshalb gebeten, die Investitionskosten und die zukünftigen Aufwendungen für die Abschreibungen und Betriebskosten des Projektes Klosterkirche auf der Grundlage aktueller Preise fortzuschreiben und eine belastbare Prognose für die aus der Nutzung und Vermietung des Projekts insgesamt erzielbaren Einnahmen zu erstellen. Die CDU-Fraktion vertritt die Auffassung, dass die Betriebskosten der Einrichtung durch Einnahmen gedeckt werden müssen. Die Erhaltung und der weitere Betrieb der vorhandenen städtischen Einrichtungen dürfen durch die Betriebskosten eines Kulturhauses nicht in Frage gestellt werden.

Die Entscheidung über die Realisierung des Projekts trifft der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung, wenn die dazu notwendigen Unterlagen vorliegen und öffentliche Sitzungen wieder möglich sind.